Eine gute Nachricht: Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute entschieden, dass die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten nichtig ist.
Diese Entscheidung zeigt zum wiederholten Mal, dass Schwarz-Gelb eine unfaire Energiepolitik betreibt, die noch nicht einmal rechtlich sauber erarbeitet ist. Auch für Laien ist auf keine Weise nachvollziehbar, warum die schwarz-gelbe Bundesregierung einzelne Unternehmen entlastet und diese zusätzlichen Kosten den Verbrauchern aufbürdet. Union und FDP in Berlin haben die Kriterien für die Netzentgeldbefreiungen so drastisch abgesenkt, dass in diesem Jahr fast 3000 Unternehmen von den Ausnahmeregelungen profitieren. In der Summe stiegen die Stromkosten der privaten Verbraucher damit um 800 Millionen Euro.
Die Bundesregierung hat mit diesem Vorgehen das Gegenteil von dem erreicht, was eigentlich das Ziel war: Geplante Geschenke für die Industrie verursachen ein Planungschaos und richten mehr Schaden als Nutzen an. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein erster und wichtiger Schritt zur Rückabwicklung dieser verkorksten Energiepolitik und ein deutliches Signal, endlich für rechtlich verlässliche Rahmenbedingungen zu sorgen.
Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.
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